Stand: August 2023
1. GEGENSTAND UND ZUSTIMMUNG ZUR VERMITTLUNGSPROVISION
- 1.1. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Vermittlung von Pflegeeinrichtungen an potenzielle Käufer der Pflegeeinrichtung (nachfolgend als „Parteien“ bezeichnet) durch Hartmann Vermittlung (im Folgenden „Auftragnehmer“).
- 1.2. Alle Parteien erklären durch die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers ihre Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 1.3. Durch die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers und die Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Käufer seine Zustimmung zur Zahlung der Vermittlungsprovision gemäß Abschnitt 2.
- 1.4. Durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers verzichten die Parteien ausdrücklich darauf, sich aus jeglichem Grund der Zahlung der Vermittlungsprovision gemäß Abschnitt 2 zu entziehen. Die Parteien erkennen an, dass die Zahlung der Vermittlungsprovision eine wesentliche Bedingung für die Nutzung der Vermittlungsdienstleistungen des Auftragnehmers darstellt. Die Parteien bestätigen, dass die Vermittlungsprovision angemessen und gerechtfertigt ist, um die erbrachten Leistungen und die Vertragsdurchführung zu vergüten.
2. VERMITTLUNGSPROVISION UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- 2.1. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, eine Vermittlungsprovision in Höhe von 4,9 % des vereinbarten Kaufpreises der vermittelten Pflegeeinrichtung an den Auftragnehmer zu zahlen.
- 2.2. Die Vermittlungsprovision wird fällig und ist zahlbar, sobald ein rechtsgültiger Kaufvertrag für die durch den Auftragnehmer vermittelte Pflegeeinrichtung zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.
3. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
- 3.1. Hartmann Vermittlung sichert einen vertraulichen Umgang mit den erfassten Daten zu und ist vom Verkäufer bevollmächtigt, notwendige Informationen an den potenziellen Käufer zu übermitteln.
- 3.2. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Zweck der Vermittlung zu verwenden.
4. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
- 4.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Vermittlungstätigkeit zwischen den Parteien.
- 4.2. Beide Parteien haben das Recht, die Nutzung der Vermittlungsdienstleistungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sowie ausgezahlte Provisionen bleiben von der Beendigung der Vermittlungsdienstleistung unberührt.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- 5.1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Parteien zur Verfügung gestellten Informationen und Daten.
- 5.2. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- 6.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- 6.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller Verträge zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- 6.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz des Auftragnehmers.
Geheimhaltungsvereinbarung
Die Nutzung der Dienstleistungen von Hartmann Vermittlung über das Online-Kontaktformular und die gleichzeitige Akzeptanz der obenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als bindende Zustimmung zur folgenden Geheimhaltungsvereinbarung:
1. Vertrauliche Informationen
Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass im Rahmen der Vermittlungstätigkeit vertrauliche Informationen ausgetauscht werden können. Unter „vertrauliche Informationen“ fallen alle schriftlichen, mündlichen, visuellen oder elektronischen Informationen, Daten, Pläne, Konzepte, Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Pflegeeinrichtungen zwischen den Parteien stehen.
2. Geheimhaltungspflicht
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Vermittlungstätigkeit zu verwenden. Die Parteien werden vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Vermittlungsdienstleistungen unbedingt erforderlich und wurde im Voraus schriftlich genehmigt.
3. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung öffentlich bekannt werden,
- b) bereits im Besitz der empfangenden Partei waren, bevor sie von der offenlegenden Partei erhalten wurden, ohne dass dabei eine Geheimhaltungsverpflichtung bestand,
- c) unabhängig von der offenlegenden Partei entwickelt wurden, ohne Verwendung vertraulicher Informationen,
- d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung offenbart wurden,
- e) aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die offenlegende Partei wird umgehend über die Notwendigkeit informiert.
4. Fortbestand der Geheimhaltungspflicht
Die Geheimhaltungspflicht bleibt über die Beendigung der Vermittlungstätigkeit hinaus bestehen und gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Ende der Vermittlungstätigkeit, sofern die vertraulichen Informationen in diesem Zeitraum ihren vertraulichen Charakter behalten.
5. Rechtsmittel und Schadensersatz
Die Parteien erkennen an, dass bei Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Vertragsstrafenregelungen bleiben unberührt.
6. Anwendbares Recht
Diese Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geheimhaltungsvereinbarung wird der Gerichtsstand des Auftragnehmers vereinbart.
8. Schriftliche Form
Änderungen und Ergänzungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
Durch die Nutzung des Online-Kontaktformulars und die Akzeptanz dieser Geheimhaltungsvereinbarung erkennen die Parteien die Bedeutung der Vertraulichkeit an und verpflichten sich zur Einhaltung der oben genannten Bestimmungen.
9. Registrierung und Nutzung der Plattform
Mit dem Absenden des Formulars und der Akzeptanz der AGB wird automatisch ein Benutzerkonto auf der Plattform https://app.hartmann-vermittlung.de/ erstellt.
Die Registrierung und Nutzung der Plattform von Hartmann Vermittlung ist kostenlos und dient ausschließlich der Vermittlung zwischen Käufern und Verkäufern von Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen.
Da durch die Nutzung der Plattform kein kostenpflichtiger Vertrag entsteht, besteht kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht. Sie können Ihr Benutzerkonto jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen unter folgendem Link löschen: https://app.hartmann-vermittlung.de/profile.
Ein verbindlicher Vertrag mit Hartmann Vermittlung kommt erst bei erfolgreicher Vermittlung eines Verkaufs und dem damit verbundenen Provisionsanspruch zustande. Nach Abschluss eines Kaufvertrags besteht keine Möglichkeit zur Stornierung, da die Vermittlungsleistung als erbracht gilt.
Löschung von Inseraten und Daten
- Inserate können jederzeit selbst entfernt oder auf Anfrage gelöscht werden.
- Interessenten können ihre Anfragen ebenfalls jederzeit zurückziehen.
- Bei Kontolöschung werden personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder gesperrt.
Falls Sie Ihr Konto oder Ihre Daten löschen möchten, kontaktieren Sie uns unter .